"Personzentrierte Beratung - Aufbaustufe" (Modul 3)
Zulassungsvoraussetzung
- Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium (z.B. Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Pflegewissenschaften, Heilpädagogik, Psychologie, Humanmedizin, Theologie, Jura, Wirtschaftswissenschaften, Sport- und Gesundheitswissenschaften) Personen ohne Hochschul- oder Fachhochschulabschluss: mindestens acht Jahre Berufspraxis und Qualifikatiosnachweise aus einschlägigen Fortbildungen
- mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis
- weiterbildungsbegleitende, dokumentierfähige Beratungspraxis
- eine abgeschlossene Weiterbildung in Beratung-Grundlagen (Module 1 u. 2) oder eine von der GwG als Äquivalent anerkannte Weiterbildung
- Aufnahmegespräch mit der verantwortlichen Ausbildungsleitung
Ausbildungsinhalte
Weitere Details entnehmen Sie bitte den GwG-Richtlinien. (Siehe unten)
Lehr- und Lernformen:
Wie auch in Personzentrierte Beratung-Grundstufe
Lern-"Gewinn"
Abgeschlossene Beratungskompetenz nach den Standards der European Association of Counceling (EAC) und intensive Persönlichkeitsentwicklung
Dauer des Moduls: mindestens ein Jahr
Umfang der Ausbildung:
Modul 3: 145 Unterrichtsstunden mit Ausbilderinnen,
Abschluß: PIZ-Zertifikat; auf Antrag GwG-Zertifikat "Personzentrierte Beraterin GwG" bzw. "Personzentrierter Berater GwG"